Leben mit Behinderung oder psychischer Erkrankung | Beratungsangebote
Informationen in Leichter Sprache finden Sie unter diesem Link.
Teilhabe am Leben muss für alle möglich sein. Mit diesem Anliegen engagiert sich die AWO Sachsen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Zahlreiche AWO Einrichtungen bieten eine umfassende Beratung sowie mobile Dienste an. Unsere Angebote decken nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens ab. Unsere Beratungen sind offen für alle Betroffenen und ihre Angehörigen. Zudem verfügt die AWO Sachsen über einen Integrationsfachdienst. Hier werden neben Arbeitnehmer*innen auch Institutionen, Behörden, Verbände und Arbeitgeber*innen zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben beraten.
Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen
Das Ziel unserer Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung ist die Stärkung der Autonomie sowie die Eingliederung in Beruf und Gesellschaft. Unsere Beratungsfelder speziell für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen umfassen:
- Allgemeine Fragen zu Krankheit, Rehabilitation und dem Leben mit Behinderungen
- Fragen rund um Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreies Bauen
- Rechtsfragen (Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht allgemein)
- Antrag auf lebenserleichternde Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen
- Probleme am Arbeitsplatz
- Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Umorientierung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Kündigung
Bei psychischen Erkrankungen stehen Ihnen außerdem unsere psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen zur Verfügung.
Eine Übersicht über unsere Einrichtungen und Beratungsstellen finden Sie in unserer Einrichtungsdatenbank unter dem Menüpunkt Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie.
Anlaufstelle für die Teilhabe am Arbeitsleben | der Integrationsfachdienst der AWO Sachsen
Das Angebot des Integrationsfachdienstes (IFD) der AWO Sachsen richtet sich an:
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen, die von Behinderung bedroht sind
- Arbeitgeber*innen und Interessenvertretungen
- Personalvertretungen und Betriebsräte
Der Integrationsfachdienst fördert Menschen mit Einschränkungen für die Teilhabe am Arbeitsleben. Weiterhin beraten und unterstützen wir Arbeitgeber*innen während des gesamten Integrationsprozesses bei diesen Aufgaben:
- Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern
- Antragstellung von Förderungen oder finanziellen Hilfen
- Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
- Umgang mit Menschen mit Behinderungen
- Information über verschiedene Arten von Behinderungen und chronischen Krankheiten
- Strategieentwicklung zur Bewältigung von Problemlagen jeglicher Art im Arbeitskontext
Ziel bei der Unterstützung von Arbeitgeber*innen ist die Hilfe bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Arbeitsverhältnisse. Dadurch soll eine weitreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden.