Eine Einsatzstelle werden

Bei der AWO Sachsen können Sie Einsatzstelle für diese Formate werden:

  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)  – in Sachsen
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – in Sachsen
  • Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) – in Ostsachsen (Landkreise Görlitz und Bautzen)

Das Team der AWO Sachsen

  • unterstützt Sie bei der Antragstellung und bei organisatorischen Fragen
  • berät Sie hinsichtlich der Begleitung von Freiwilligen während des gesamten Einsatzes
  • begleitet Freiwillige pädagogisch – als persönlichliche:r Ansprechpartner:in sowie in zahlreichen Seminaren

Foto: AWO Landesverband Sachsen – Einsatzstellenkonferenz 2024

In wenigen Schritten zur Einsatzstelle

  1. Interessenbekundung

Sie möchten eine Einsatzstelle werden und wissen nur nicht, welches Format am besten zu Ihnen passt? Kontaktieren Sie uns schriftlich, telefonisch unter 0351 – 84704 – 560 oder nutzen Sie das Kontaktformular unten auf dieser Seite.

  1. Beratung

Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden und Sie zu den verschiedenen Formaten beraten und senden Ihnen ggf. Informationsmaterial zu.

  1. Voraussetzungen
  • Gemeinwohlorientierung: Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit ausüben.
  • Arbeitsmarktneutralität: Die Tätigkeiten der Freiwilligen dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder neue gefährden, sondern sollen zusätzliche, unterstützende Aufgaben umfassen.
  • Seminare: Die Einsatzstelle muss die Freiwilligen für die vorgeschriebenen Seminare freistellen. Der Umfang der Seminartage richtet sich nach dem Format.
  • Fachkraft für Anleitung: Als Einsatzstelle müssen Sie eine geeignete Fachkraft benennen, die für die fachliche Anleitung und Betreuung der Freiwilligen zuständig ist und über entsprechende Kenntnisse verfügt.
  • Kosten: Als Einsatzstelle müssen Sie eine Umlage zahlen. Die Kosten hierfür richtet sich nach dem entsprechenden Format.
  1. Prüfung

Sie als Einrichtung müssen sich rückversichern, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen können.

  1. Schriftlicher Antrag zur Anerkennung

Egal, ob Sie ein FSJ, BFD oder FdaG anbieten möchten. Wir benötigen dafür einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung. Die Unterlagen hierfür senden wir Ihnen elektronisch zu. Diese müssen dann von Ihnen ausgefüllt und bei uns eingereicht werden. Wir überprüfen alle Daten auf Vollständigkeit. Im BFD werden die Unterlagen an das BAFzA weitergeleitet. Diese prüfen dann, ob eine Anerkennung möglich ist.

  1. Genehmigung

Wenn alle Daten und Angaben korrekt sind follgt eine Genehmigung zur Anerkennung als Einsatzstelle durch uns oder das BAFzA. Nun steht der neuen Einstellung von Freiwilligen nichts mehr im Weg! Bei der Akquise neuer Freiwilliger helfen wir Ihnen auf Anfrage, es sei denn, Sie haben bereits passende Interessent:innen gefunden.

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.