#UnterDerLupe

Der neue Koalitionsvertrag bietet eine echte Chance auf eine sozial nachhaltige Politik mit vielen konkreten Maßnahmen, um eine gerechtere Gesellschaft auf den Weg zu bringen. Aber wie sieht es ganz genau in den einzelnen Themenfeldern aus, die uns als AWO bewegen?

Frage nach dem neuen Koalitionsvertrag, dazu eine Lupe

Gestern wurde der neue Koalitionsvertrag verabschiedet. Er ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und bietet eine echte Chance für unser Land, das Leben vieler Menschen zu verbessern und soziale Gerechtigkeit herzustellen. Viele unserer Forderungen im Vorfeld der Bundestagswahl und Themen, die uns als AWO sehr am Herzen liegen, haben Eingang in den neuen Koalitionsvertrag gefunden. Beispielhaft seien hier u.a. der Mindestlohn, die Kindergrundsicherung, der Wohnungsbau und die Abschaffung des §219 (Informationsverbot zum Schwangerschaftssabbruch) genannt. Unser Verständnis zu wichtigen Fragen z.B. der Geschlechtergerechtigkeit, der geschlechtlichen Vielfalt und einer Kultur des Respekts findet sich im Vertrag wieder und lässt uns hoffen, dass in unserer vielfältigen Gesellschaft zukünftig alle Menschen gleich gehört und gesehen werden.

Wir wollen eine Kultur des Respekts befördern – Respekt für andere Meinungen, für Gegenargumente und Streit, für andere Lebenswelten und Einstellungen.

Man glaubt den drei Parteien, dass – obwohl jede*r Kompromisse eingehen musste – sie mit dem Ergebnis dieses Koalitionsvertrages zufrieden sind und nun in die konkrete Umsetzung starten wollen. Wir freuen uns darauf, die Ausgestaltung als Partnerin mit zu begleiten und unseren Beitrag zu leisten, die sozialen Themen in diesem Land spürbar voranzubringen.

Der neue Koalitionsvertrag bietet eine echte Chance auf eine sozial nachhaltige Politik mit vielen konkreten Maßnahmen, um eine gerechtere Gesellschaft auf den Weg zu bringen. Aber wie sieht es ganz genau in den einzelnen Themenfeldern aus, die uns als AWO bewegen? In den folgenden Tagen und Wochen wollen wir genau hinschauen und uns fragen: Was bedeutet das konkret? Dafür werden wir die für uns zentralen Themen des neuen Koalitionsvertrags genau #UnterDieLupe nehmen und die aus unserer Sicht wichtigen Punkte hier zusammenfassen.

Fachbereich Migration, Flucht und Inklusion

Dazu Ilko Keßler, Fachbereichsleiter: „Es gibt Hoffnung aus Berlin. Die künftige Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag viele Veränderungen verankert. Ein zentraler Punkt: Das Konzept der Anker-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Grundsätzlich will die neue Koalition Anker-Zentren nicht mehr, genauso wenig wie Abschiebehaft für Kinder und Jugendliche und Kettenduldungen. Derzeit gibt es diese AnKER-Zentren vor allem in Bayern und Sachsen, hier vor allem in Dresden, Chemnitz und Leipzig. Die Verweildauer von Flüchtlingen in Sachsen ist teilweise bis zu 18 Monate lang. Die AWO hat sich mehrfach gegen die ausgesetzte Schulpflicht für Kinder und fehlende unabhängige Beratungsmöglichkeiten/Asylverfahrensberatungen in den sächsischen AnKER-Zentren ausgesprochen – daher sind das sehr gute Nachrichten.

Der derzeit kontingentierte Familiennachzug soll abgeschafft und damit freizügig neu geregelt werden. Das Grundrecht auf Familie wird wiedereingesetzt. Das ist ein großer Schritt hin zu einem zeitnahen familiären Nachzug. Da es dazu grundlegender gesetzlicher Neuregelungen bedarf, wird es in der Umsetzung wohl etwas dauern.

Deutschkurse etwa gibt es künftig für alle nach Deutschland Kommenden von Anfang an. Hier wird es in Sachsen, in der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 3 eine Anpassung bedürfen.  Landessprachprogramme wie Alpha benötigen eine qualitative Anpassung, damit die weitere Finanzierung mit Bundesmitteln möglich ist.

Und noch ein besonderer Punkt: Ankommende sollen nicht mehr vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab“ – so die Formulierung der drei Regierungsparteien. Bekommen wir das umgesetzt, kann der Zugang zum Arbeitsmarkt die finanzielle Sicherstellung der Lebensumstände ermöglichen – und damit der Stärkung der Bleiberechte.

Die Regierungskoalition überrascht mit einem neuen Verständnis von einer humaneren und menschenfreundlicheren Politik. Hier gibt es viel aufzuarbeiten. Der Zugang in Aus- und Weiterbildung sowie in Arbeit schafft Sicherheiten sowohl für Unternehmen wie auch für die Menschen. Es beendet die Praxis, Angekommene zu Hilfsempfängern zu degradieren. Es stärkt die Eigenverantwortung und damit die Integration. Es ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Fachbereich Menschen mit Behinderungen

Was hat die neue Bundesregierung vor, um Inklusion und Teilhabe für alle Menschen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen?

Dazu unser Fachreferent Frank Schaffrath: „Es ist absolut positiv zu bewerten, dass sich alle Themen, die wir im Vorfeld der Bundestagswahl hinsichtlich Teilhabe & Inklusion formuliert haben, im Koalitionsvertrag wiederfinden: Das Bundesprogramm zur Wohnraumförderung mit Bezug zum barrierefreien Wohnen, die Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private Einrichtungen und Dienstleister. Die Schwerpunktsetzungen auf Barrierefreiheit, Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetz sind gut getroffen. Einziger Wermutstropfen: Regelungen zum Pflegebonus lassen die Eingliederungshilfe außen vor. Das ist natürlich für die Mitarbeitenden in diesem Bereich, – insbesondere in den Wohneinrichtungen für schwerstmehrfach behinderte Menschen – die ebenfalls an „vorderster Front“ standen und gerade wieder stehen, sehr enttäuschend.“

Alles in allem bietet der neue Koalitionsvertrag für die Inklusion und Teilhabe sowohl auf baulicher, kommunikativer sowie auf Arbeitsmarktebene einen sehr guten Ansatz, um dieses wichtige Thema gesamtgesellschaftlich endlich auf breite Füße zu stellen.

Fachbereich Pflege

Wichtige und auch innovative Impulse sind im neuen Koalitionsvertrag verankert, die seit langem u.a. von pflegeberuflichen Vertreter*innen und uns als AWO gefordert worden sind. So sollen Pflegebedürftige entlastet werden, indem die Eigenanteile von Bewohner*innen in der stationären Pflege begrenzt und abgesenkt werden – eine zentrale Forderung von uns seit vielen Jahren. Auch die professionelle Pflege soll an Attraktivität gewinnen. So soll der Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten kommen, zudem soll den Trägern ein eigener Springerpool für Personalengpässe zur Verfügung stehen. Digitalisierung und damit einhergehend der Abbau von Bürokratie sowie die Vereinfachung der Gewinnung von ausländischen Fachkräften sollen die Pflegekräfte vor Ort entlasten. Die langen kritisierten Rahmenbedingungen sollen verbessert werden, wie familienfreundliche Arbeitszeiten, Springerpools und Entlastung durch mehr Personal. Aber auch durch Schaffung eines neuen Berufsbildes der „Community Health Nurse“ oder der Ergänzung um heilkundliche Tätigkeiten können pflegerische Aufgaben besser verteilt und entzerrt werden.

Es soll ein Mitspracherecht von Pflege in Gremien wie z.B. der Gemeinsame Bundesausschuss eingeräumt werden. Das ist zu begrüßen – viel zu oft wurden in den zurückliegenden Monaten Entscheidungen getroffen, die über die Einschätzungen und Warnungen von Fachkreisen hinwegsahen.

Kritisch wird der Pflegebonus betrachtet, der eher Unzufriedenheit bringt, wie die Auszahlung des vergangenen Pflegebonus nach der 1. Corona-Welle gezeigt hat. Pflegekräfte benötigen eine dauerhaft angemessene Vergütung. Derzeit werden 4000 € als angemessen diskutiert. Auch Steuererleichterungen auf die Zuschläge sind zu begrüßen, noch besser wäre eine Befreiung von der Lohnsteuer wie der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert. Der durchschlagende Mut zur Systemerneuerung besteht noch nicht, jedoch wollen Korrekturen des Systems vorgenommen werden.

Insgesamt ist positiv ist zu bewerten, dass die Pflege im neuen Koalitionsvertrag in all ihren Facetten einen Stellenwert erfährt, welcher sich in bisherigen Koalitionsverträgen nicht abgebildet hat. Viele der Punkte sind begrüßenswert und wir werden die Umsetzung gern begleiten.

Schwangerschaftskonfliktberatung und Suchtberatung

Die von der AWO seit langem geforderte Abschaffung des §219 (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) ist sehr zu begrüßen. Damit werden die Rechte von Frauen auf umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte gestärkt. Allerdings gehen uns die Änderungen nicht weit genug: Der §218 – der einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Straftat wertet und damit kriminalisiert – gehört aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes lässt damit leider weiter auf sich warten.

Positiv hervorzuheben ist die Zielsetzung, den Abbruch als Teil der ärztlichen Ausbildung zu setzen und eine flächendeckende Versorgung mit Ärzt*innen, welche einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sicherzustellen. Die Versorgung von Geringverdienenden mit Verhütungsmitteln über die Krankenkassen zu gewährleisten, ist ebenfalls ein guter, konkreter Vorschlag.

Die Legalisierung des Cannabiskonsums muss mit einer breit aufgestellten Aufklärungs- und Präventionsstrategie gerade im Jugendbereich einhergehen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Alterspanne der überwiegend von den Suchtberatungsstellen erreichten Cannabiskonsument*innen bei 13 – 25 Jahre liegt – also der Gruppe, die gerade durch einen langfristigen Konsum am meisten Schaden nimmt. Daher sollte der Jugendschutz verstärkt bedacht werden. Die Legalisierung hat aber auch Vorteile: Cannabis steht in reiner Form zur Verfügung, die Qualität kann staatlich kontrolliert und die Lizenzen zum Verkauf erteilt werden. Konsumenten werden in die Legalität zurückgeholt und kommen weniger mit kriminellen Dealern und harten Drogen in Berührung.

Was im Koalitionsvertrag leider klar fehlt, ist das Bekenntnis zur Setzung der Suchtberatung als Pflichtaufgabe sowie deren Ausbau, insbesondere mit Blick darauf, dass die Frühintervention über Strafverfolgung bei legalisierter Abgabe von Cannabis nicht mehr gesetzt ist. Hierfür und für das grundsätzlich weitreichende Aufgabenfeld der Suchtberatungsstellen braucht es mehr Ressourcen. So fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchthilfe u.a. einen „uneingeschränkten Zugang zu Beratung, Behandlung und Rehabilitation“, für alle Menschen, die ihre Sucht reduzieren wollen. Das findet leider im Koalitionsvertrag keinen Niederschlag.

Wohnungslosennotfallhilfe und Schuldnerberatung

Der Bund will jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen – ein Viertel davon soll öffentlich gefördert werden. Hinzu kommt ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteur*innen. Das sind starke Ansätze, die uns dem Ziel näherbringen werden, dass möglichst viele Menschen eine bezahlbare Wohnung finden können. Nun muss sichergestellt werden, dass die besonders betroffenen Menschen wie z.B. Menschen in Wohnungsnot und obdachlose Menschen wirklich Zugang zu diesen Wohnungen finden. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein expliziter Anteil sozial gebundener Wohnungen speziell für wohnungslose Menschen.

Ein oft kaum kommuniziertes Problem ist die Problematik der Obdachlosigkeit von EU-Bürger*innen. Hierzu soll es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben. Da EU Bürger*innen aufgrund der aktuellen Gesetzlichkeiten selten Anspruch auf Hilfe nach den Sozialgesetzbuch haben, kommt es zu enormen Problemen bzw. Aufwand für die Leistungserbringer, diese Zielgruppe mit Hilfe zu versorgen. Es ist also sehr zu begrüßen, dass sich diesem Thema angenommen werden soll.

Ziel laut neuem Koalitionsvertrag ist es, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Dafür wird ein Aktionsplan erstellt sowie junge wohnungslose Menschen mit Housing-First Konzepten gefördert. Das sind beides tolle Ziele. In diesem Zusammenhang schließen wir uns der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe an, dass Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit ausgeschlossen werden. Eine Räumung darf nur vollzogen werden, wenn ein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Man darf nicht vergessen: Ein Dach über den Kopf ist ein Menschenrecht und unmittelbar mit der Würde des Menschen verbunden.

Unter der Überschrift: „Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“ findet sich im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung der Satz: „Wir wollen die Schuldner‐ und Insolvenzberatung ausbauen.“ Das ist ein wichtiges Signal und eröffnet zumindest die politische Grundlage für ein koordiniertes Handeln auf Bundesebene. Jedoch geht uns das „Wollen“ nicht weit genug. Gerade die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell Menschen sich verschulden können und dass es jeden treffen kann. Wille allein reicht nicht – es braucht den kostenfreien Zugang zur Schuldnerberatung für alle Menschen. Im Moment steht die kostenfreie Beratung – bis auf Ausnahmen – nur den Menschen zu, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen. Wem also durch die Pandemie die Existenzgrundlage entzogen wurde und plötzlich kein Geld mehr verdiente, ist hier außen vor. Das muss sich ändern.

Kinder, Jugend und Familie

Für Kinder und Familien hat sich die neue Regierung viel vorgenommen. Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:

  • Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die von uns als AWO schon lange gefordert wurde. Das Ziel ist es, jedem Kind die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Es kann nicht sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 5. Kind von Armut bedroht ist! Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch Maßnahmen bündeln und direkt bei den Kindern ankommen. Dabei setzt die Regierung auf zwei Komponenten: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Wir sind gespannt auf die Umsetzung.
  • Ein echtes Signal ist die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Damit wird dem Anliegen und den Interessen von Kindern z.B. bei der Entscheidung zu neuen Gesetzen und Städte- und Verkehrsplanungen etc. ein ganz anderer Rang eingeräumt.
  • Auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mitbestimmung von jungen Menschen – mit hoher Signalwirkung. Wir sagen damit: Eure Meinung zählt. Wir wollen, dass Ihr Euch in unsere Demokratie einbringt. Wir erkennen damit auch die Realität an, dass junge Menschen heute in ihrer Entwicklung viel schneller voranschreiten als noch vor einigen Jahrzehnten und besser einschätzen können, was bei einer politischen Wahl vor sich geht.
  • Aus Kita-Sicht ist die Einführung eines bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetzes (auf Grundlage des Gute-Kita-Gesetz) in Abstimmung mit den Bundesländern positiv zu bewerten und in seiner Umsetzung zu beobachten. Insbesondere der Betreuungsschlüssel muss hier gestärkt werden. Wichtige Punkte betreffen auch den Ausbau von Ganztagsangeboten sowie die Stärkung der Medienkompetenz unserer Kinder.
  • Was wir uns noch gewünscht hätten: Konkrete Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes. Corona hat für viele Kinder und Jugendliche die Lage noch einmal deutlich verschlimmert und bestehende soziale Unterschiede weiter verschärft. Das muss sich in einer entsprechenden Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe niederschlagen – die ja bereits an vielen Orten schon vor der Pandemie am Rande ihrer Leistungsfähigkeit war. Kinder sind unsere Zukunft! Die Investitionen, die wir an dieser Stelle nicht tätigen, werden uns auf die Füße fallen. Daher gehört die stabile Finanzierung und Stärkung unserer Kinder- und Jugendarbeit für uns ganz nach vorn in einem zukunftsgewandten Koalitionsvertrag.

Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftliches Engagement

Schon in den ersten Sätzen des Koalitionsvertrages wird deutlich, dass sich die Regierung in dieser Hinsicht einiges vorgenommen hat: „Wir wollen eine Kultur des Respekts befördern“ und eine „lebendige Demokratie“, heißt es darin. Das klingt sehr gut – aber wie soll es umgesetzt werden?

Die neue Bundesregierung möchte „gewaltbereiten Bestrebungen und Verschwörungsideologien“ mit einer Gesamtstrategie aus Prävention, Deradikalisierung und Gefahrenabwehr „entschieden entgegentreten“. Konkret sollen die Maßnahmen des Nationales Aktionsplans gegen Rassismus weiterentwickelt und die Erfassung politisch motivierter Kriminalität – u.a. im Hinblick auf frauen- und queerfeindliche Hasskriminalität – verbessert werden. Sowohl die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die Bundeszentrale für politische Bildung wie auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sollen weiter gestärkt werden. Spannend zu beobachten bleibt die Entwicklung eines Demokratiefördergesetz nach 2023. Wichtig bei allen Maßnahmen aus unserer Sicht: Demokratiefördernde Projekte brauchen Verlässlichkeit, um dauerhaft gut arbeiten zu können. Kurzfristige Lösungen und Projekte reichen hier nicht aus – wir benötigen langfristige Strategien und gesicherte finanzielle Strukturen. Wir freuen uns darauf, die Strategien und Projekte zum Schutz unserer Demokratie und der Förderung von Antidiskriminierung und Gleichwertigkeit mit zu begleiten.

Positiv hervorzuheben ist an dieser Stelle noch einmal die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren – was vielen jungen Erwachsenen die Motivation und den Einstieg in politisches Engagement erleichtern dürfte.

 „Rechtextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie.“

Dies im Koalitionsvertrag noch einmal deutlich zu betonen, halten wir grade im Anbetracht der jüngsten Ereignisse für sehr wichtig.

Hinsichtlich der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements findet sich leider wenig Konkretes im neuen Koalitionsvertrag – hier hätten wir uns mehr erhofft. Ehrenamt ist für uns als Wohlfahrtsverband eine tragende Säule und wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt– wie die neue Bundesregierung auch anerkennt. Formulierungen wie Engagierte „zu unterstützen“ und das Ehrenamt von „Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken zu entlasten“ sind dann aber doch etwas wenig. Relativ unkonkret bleiben auch die Ausführungen zu den Freiwilligendiensten. Es heißt lediglich, dass die Plätze in den Freiwilligendiensten „nachfragegerecht“ ausgebaut und der internationale Freiwilligendienst und das „FSJ digital“ weiter aufgebaut werden sollen. Hier hätten wir uns insgesamt mehr Initiative und Tatkraft gewünscht.

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