Statement der AWO Sachsen zum Christopher Street Day in Dresden

Die sächsische Arbeiterwohlfahrt bezieht Stellung zur Ankündigung der Stadt Dresden, den jährlichen Christopher Street Day nicht mehr im vollen Umfang als politische Veranstaltung zu bewerten.

AWO-Regenbogenfahne, im Hintergrund der Potsdamer Platz

Der AWO Sachsen liegt das Schreiben des Dresdner Ordnungsamt vor. Daraus geht hervor, dass das Straßenfest rund um den Christopher Street Day (CSD) keine politische Veranstaltung und damit eine Versammlung, sondern die „Zurschaustellung eines szenetypischen Lebensgefühls“ ist.

Die AWO Sachsen ist diesjähriger 1. Preisträger des Odeum-Preis für Respekt des CSD Dresden und übernahm für das Jahr 2024 die Aufgabe als Schirmherrin für den CSD in Dresden. „2023 waren wir als AWO Sachsen und dem AWO Landesjugendwerk bei den vorbereitenden Veranstaltungen, beim Regenbogen-Picknick und beim Straßenfest mit einem Infostand gut sichtbar. Haupt- und ehrenamtliche Engagierte informierten in Gesprächen, mit Handreichungen und Broschüren über die Hintergründe dieser politischen Veranstaltungen. Allein die AWO hat 6.000 Regenbogenfahnen vor Ort ausgegeben“, so Jens Krauße, stellvertretender AWO Landesvorsitzender.

Weiter führt Jens Krauße aus: „CSD-Straßenfeste sind juristisch als Versammlungen einzustufen. Es werden auf CSD-Straßenfesten häufig Bühnenshows, Musikaufführungen und andere Veranstaltungen angeboten. Diese Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen einer Versammlung nach § 8 Versammlungsgesetz (VersG), da sie sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richten und ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die Förderung der Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTQI+)“. Zugleich verweist Jens Krauße darauf, dass es mehrere gerichtliche Urteile gibt, die diese Einstufung bestätigen. So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil aus dem Jahr 2019 entschieden, dass ein CSD-Straßenfest eine Versammlung im Sinne des VersG ist. Das Gericht führte aus, dass ein CSD-Straßenfest ein Ausdruck der Meinungsfreiheit und des Demonstrationsrechts ist. Die Teilnehmer:innen des CSD-Straßenfestes wollen ihre Forderungen nach Gleichberechtigung öffentlichkeitswirksam zur Geltung bringen.

Ob die aktuelle Sichtweise des Dresdner Ordnungsamtes einer juristischen Bewertung standhält, mag Jens Krauße bezweifeln. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Verwaltungshandeln dazu führt, den jährlichen CSD in Dresden massiv zu behindern. „Es wäre schade, wenn dies die Strategie wäre“ meint der stellvertretende AWO-Landesvorsitzende abschließend.

 

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