Die Kindergrundsicherung muss kommen und ärmere Familien deutlich entlasten

Jedes fünfte Kind und jeder dritte junge Erwachsene in Sachsen ist von Armut bedroht. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung vom Januar 2023 hervor.

drei Kinder spielen auf dem Hof im Sandkasten

Die Betroffenen leiden täglich unter Verzicht und Scham und haben weniger Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe.  Armut in der Kindheit erhöht zudem stark die Wahrscheinlichkeit der Armut im Erwachsenalter. Nachdem in der Pandemie durch Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung ein rasanter Anstieg der Armut noch verhindert werden konnte, ist aktuell wieder ein Zuwachs der Armut zu verzeichnen. Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander – das ist für uns als AWO nicht hinnehmbar.

Als AWO Sachsen begrüßen wir daher ausdrücklich die Idee einer Kindergrundsicherung. Diese muss ihrem Namen gerecht werden und armutsvermeidend sowie sozial gerecht ausgestaltet sein und die Lage von ärmeren Familien in Deutschland deutlich entlasten.  Dafür muss die Bundesregierung die Grundsicherung, Wohngeld und BAföG deutlich ausweiten und Leistungen bündeln. Derzeit werden Leistungen wie Bürgergeld, Wohnkostenförderung oder der Kinderzuschlag auf verschiedene Systeme verteilt, die unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Die Folge davon ist eine hohe Nicht-Inanspruchnahme.

Eine Kindergrundsicherung bietet die Chance, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wirksam zu stärken und so dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen auf ihrem Weg in die Zukunft nicht abgehängt werden. Dazu Margit Weihnert, Landesvorsitzende der AWO Sachsen: „Kinder sind unsere Zukunft – jedem fünften Kind die Chancen auf sozialen Aufstieg zu verwehren, fügen unserem Land gesellschaftlich und wirtschaftlich auf Dauer einen nicht zu behebenden Schaden zu. Das kann niemand wollen. Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit sind ein Grundanliegen unserer AWO und sollten auch das Fundament politischer Entscheidungen sein.“

Die Pläne zur Kindergrundsicherung liegen derzeit zur Abstimmung in den verschiedenen Bundesministerien, ein Gesetzesentwurf soll nach den parlamentarischen Sommerferien vorgelegt werden. In Kraft treten soll die geplante Kindergrundsicherung 2025 – hoffentlich als ein Paket, das real entlastet und nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.

Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten

Anregender Austausch im Workshop

Liga Fachtag „Beratung und Demokratie“

Vergangene Woche fand in der Diakonie Sachsen in Radebeul die Liga Fachtagung „Beratung und Demokratie – was leistet rechtebasierte Beratung für die Gesellschaft“ statt.