Die AWO Sachsen kritisiert den vorliegenden Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) scharf. Pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen, Träger von Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte in der Pflege hatten große Erwartungen an die angekündigte Reform. Denn die Probleme sind seit Jahren bekannt: steigende Eigenanteile, eine wachsende finanzielle Belastung für Familien, fehlende Entlastung für pflegende Angehörige und eine Pflegeversicherung, die zunehmend Aufgaben finanzieren muss, die eigentlich gesamtgesellschaftlich getragen werden müssen.
Lange schien es, als habe die Politik verstanden, dass das System an seine Grenzen gekommen ist. Es wurden die richtigen Fragen gestellt, Fachkommissionen eingesetzt und Reformbedarf anerkannt. Umso größer ist nun die Enttäuschung. Der vorliegende Entwurf löst die zentralen Probleme nicht. Im Gegenteil: Er erschwert den Zugang zu Leistungen, verschiebt Belastungen und gefährdet die Pflegeeinrichtungen und damit die Stabilität der pflegerischen Versorgung. Das ist keine echte Reform, sondern ein herber Rückschlag für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte.
Besonders kritisch bewertet die AWO Sachsen, dass der Gesetzgeber nicht beabsichtigt, eine wirksame Begrenzung der alle Maße übersteigenden Eigenanteile einzuführen. Stattdessen sollen die Bewohnenden von stationären Pflegeeinrichtungen weiter belastet werden, da vorgesehen ist, eine Entlastung der Eigenanteile um sechs Monate zu verschieben. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Menschen Sozialhilfe beziehen und damit die öffentlichen Haushalte ebenfalls noch stärker zu belasten. Dies kann aus Sicht der AWO Sachsen keine Lösung sein, zumal begründete Vorschläge vorliegen, wie eine wirksame Entlastung der Bewohner:innen der Pflegeeinrichtung erfolgen kann.
Pflegende Angehörige erhalten mit dem Entwurf nicht die dringend notwendige Unterstützung. Statt Entlastung drohen ihnen neue Nachteile. So sollen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gestrichen werden – eine Leistung, die bislang über die Pflegeversicherung finanziert wurde. Damit würden ausgerechnet diejenigen geschwächt, die einen großen Teil der Pflege in Deutschland tragen.
Auch für Pflegeeinrichtungen und ihre Beschäftigten sendet der Gesetzentwurf fatale Signale. Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen, orientiert an einer gekürzten Grundlohnsumme, schafft die Refinanzierung tariflicher Löhne bis einschließlich 2030 wieder ab. Erst seit 2022 ist gesetzlich gesichert, dass Tariflöhne in der Pflege zu refinanzieren sind. Wird diese Grundlage wieder ausgehöhlt, stellt sich die Frage, wie Träger ihre Beschäftigten weiterhin fair bezahlen können, ohne Angebote reduzieren zu müssen.
Gleichzeitig bleibt ein zentraler Punkt ungelöst: Die Pflegeversicherung wurde in den vergangenen Jahren auch zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben herangezogen, etwa im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wie diese Mittel ausgeglichen werden sollen, bleibt im Entwurf unbeantwortet. Dabei ist genau dies ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung. Einer willkürlichen Bedienung des Bundes am Haushalt der Pflegeversicherung ist eine klare Absage zu erteilen
Der Vertrauensverlust in der Pflegebranche ist entsprechend groß. Statt Verlässlichkeit und Zukunftssicherheit schafft der Entwurf neue Unsicherheit – für Träger, Beschäftigte, Angehörige und vor allem für pflegebedürftige Menschen.
Dazu erklärt David Eckardt, Landesgeschäftsführer der AWO Sachsen
„Wenn dieser Referentenentwurf so bleibt und die zentralen Fragen erneut nicht mutig angegangen werden, setzt sich politisches Versagen systematisch fort. Die Folgen sind absehbar: Träger werden Versorgungsangebote für pflegebedürftige und ältere Menschen nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten können. Pflegekräfte gehen verloren, Angehörige werden nicht entlastet – und am Ende steht ein pflegebedürftiger Mensch allein da: unversorgt und ungepflegt. Das ist unseres Sozialstaates unwürdig.“
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