Pflege

In Deutschland leben knapp fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Aus der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung beziehen mehr als 4,6 Millionen Menschen Leistungen, aus der privaten Pflegeversicherung werden für knapp 300.000 Menschen Hilfen finanziert.

Aufgrund der vorhersehbaren demografischen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Der Freistaat Sachsen gehört zu den Bundesländern, in denen die Alterung der Bevölkerung mit am schnellsten voranschreitet. In § 8 des Pflegeversicherungsgesetzes wird die pflegerische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet.

Die AWO und ihre Mitgliederverbände engagieren sich im Bereich der Pflege in ganz Sachsen mit zahlreichen und verschiedenen Angeboten. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Pflege und Unterstützung der Menschen, die zu Hause leben und der Hilfe bedürfen. Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste und Sozialstationen helfen dabei, das Leben – trotz Pflegebedürftigkeit – in der gewohnten Umgebung aufrecht zu erhalten. Für Wohnsituationen, die eine bedarfsgerechte Versorgung nur schwer möglich machen, hält die AWO Alternativen bereit, zum Beispiel mit Angeboten des betreuten Wohnens. Dabei handelt es sich um eine autonome Wohnform, die unterschiedliche Unterstützungsangebote bereithält, die bei Bedarf abgerufen werden können (z.B. Hausnotruf). Für Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause wohnen, besteht ferner die Möglichkeit, eine Tagesbetreuung in einer Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet pflegerische Versorgung und soziale Betreuung während des Tages und die tägliche Rückkehr nach Hause. Pflege- und Betreuungsangebote der AWO können auch in einer Nachtpflegeeinrichtung organisiert sein. Das heißt, wer während der Nachtzeit der Pflege und Betreuung bedarf, kann diese in Anspruch nehmen und lebt während des Tages zu Hause.

Viele Hilfe- und Unterstützungsangebote werden durch die Pflegeversicherung bezuschusst. Dies setzt die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit durch die zuständige Pflegekasse – in Form eines Pflegegrades – voraus. Die Zuerkennung eines Pflegegrades muss bei der Pflegekasse beantragt werden und zieht eine Prüfung des bestehenden Pflegebedarfs nach sich. Dies gilt für die gesetzliche in gleichem Maß wie für die private Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Pflegekassen beauftragen mit dieser Voraussetzungsprüfung den Medizinischen Dienst. Eine Ausnahme dabei bildet die Knappschaft, die – wie auch die privaten Versicherungsunternehmen – einen eigenen Prüfdienst unterhält. Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung bieten auch die Beratungsstellen der AWO vor Ort. Ein kostenloses und persönliches Beratungsangebot rund um die Uhr hält die AWO ebenfalls bereit. Auf den nachstehenden Seiten können Sie sich zu einzelnen Angeboten weiter informieren.

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