Straffälligenhilfe | AWO Sachsen
Zu diesem Thema erhalten Sie auch Informationen in Leichter Sprache.
Wenn Menschen gegen das Gesetz verstoßen, erwartet die Gesellschaft eine gerechte Bestrafung der Täter:innen. Opfer von Straftaten verlangen wirksamen Schutz und angemessene Wiedergutmachung. Doch ist Straffälligkeit häufig auch ein Produkt gesellschaftlicher Strukturen, die soziale Ungleichheit beinhalten. Diese Ungleichheit zeigt sich unter anderem in den materiellen Lebensbedingungen, individuellen biographischen Gegebenheiten und der Art und Weise der Aufdeckung und Verfolgung von Kriminalität.
Zentrale Aufgabe: Wiedereingliederung
Der Schritt in die Freiheit nach einer Haft oder nach der vorzeitigen Haftentlassung birgt viele Hürden. Der Verlust von Wohnraum und Arbeit und folglich die fehlende finanzielle Absicherung erschweren den Wiedereinstieg in ein straffreies Leben zusätzlich. Oftmals fehlen Strukturen, Angehörige oder Freunde haben sich abgewandt. Hier können häufig auch die AWO Wohnungsnotfallhilfe oder AWO Schuldnerberatung weiterhelfen.
Zahlreiche Faktoren erschweren eine Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. An diesem Punkt setzt die Straffälligenhilfe der AWO in Sachsen an.
Wir stehen Menschen zur Seite, die gegen das Gesetz verstoßen haben oder aus der Haft entlassen worden sind. Wir unterstützen die Menschen dabei, wieder selbst Verantwortung für sich und Ihre Lebensgestaltung zu übernehmen sowie, über Reflexionsprozesse, Strategien zur Bewältigung von Krisen und Konflikten zu entwickeln.
Dabei sollen die Selbsthilfekräfte der Menschen derart gestärkt werden, dass sich die sozialen und persönlichen Faktoren, die eine Straffälligkeit vorab begünstigten, verändern. Ziel ist es dabei in Zukunft ein straffreies Leben zu führen.
Wir beraten und begleiten bereits während der Haft, in Vorbereitung auf die Haftentlassung sowie nach der Entlassung. Zudem sind unsere Beratungsstellen auch Anlaufstellen für Angehörige.
Unsere Erfahrung in der Straffälligenhilfe der AWO Sachsen zeigt, dass eine zeitnahe Beratung und frühzeitige Begleitung auch im eigenen Wohnraum von straffällig gewordenen Menschen ein wichtiger Faktor zur erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind.
Angebote für Straffällige, Inhaftierte und deren Angehörige:
Im Rahmen der Straffälligenhilfe bei der AWO Sachsen bieten wir verschiedene Hilfeleistungen an:
- Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige
- Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67 – 69 SGB XII
- Betreuungsweisung (BTW) für Jugendliche nach richterlicher Weisung
- soziale Trainingskurse (STK) für straffällige Jugendliche und Heranwachsende als Auflage vom Jugendrichter
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Alle Einrichtungen zur Beratung der AWO in Sachsen finden Sie in unserer Einrichtungsdatenbank.