Der AWO Bundesverband hat die Abschlusserklärung zum Fachkongress „150 Jahre §218 StGB“ erstunterzeichnet, die AWO Sachsen ist Mitunterzeichnerin. In der Erklärung fordern wir gemeinsam mit vielen anderen Vereinen, Bündnissen und Einzelpersonen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, welche für eine bestmögliche Versorgung von ungewollt Schwangeren und das Recht auf Beratung sorgt.
In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet – damals wie heute – die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen. Die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Das Strafrecht erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. Die strafrechtliche Regelung verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. International beweisen Länder
wie Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Im historischen Rückblick zeigt die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR eine weitere Alternative für das Recht auf Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch auf.
Auf internationaler Ebene wird seit Jahren gefordert, dass reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte respektiert und verwirklicht werden. Der Ausschuss für die UN-Frauenrechtskonvention fordert Deutschland auf, die Pflichtberatung und die Wartefrist abzuschaffen und den Schwangerschaftsabbruch als Krankenkassenleistung anzuerkennen. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss hat eine umfassende Erklärung zum Menschenrecht auf reproduktive Gesundheit veröffentlicht, welche den Zugang zu sicheren und bezahlbaren Verhütungsmitteln, zu legalem und gesundem Schwangerschaftsabbruch, zur Nachsorge, aber auch zu entsprechenden Informationen und Diensten sowie notwendige Rahmenbedingungen für diverse Formen der Familienplanung umfasst.
Es ist überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende
gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird. Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen in ihren vielfältigen Lebensrealitäten orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.“
Zur vollständigen Abschlusserklärung 150 Jahre Paragraph 218