Neues Policy Paper zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

Das Ergebnis zeigt: Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Sachsen ist bürokratisch und erschwert die Integration in die Regelsysteme

Ein Stethoskop hängt an der Wand

Das Forschungszentrum MIDEM der Technischen Universität Dresden hat ein neues Policy Paper unter dem Titel „Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern“ herausgebracht. Die darin beschriebenen Handlungsvorgaben variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Das Policy Paper empfiehlt eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang.

In einigen Bundesländern bekommen Asylsuchende schon eine elektronische Gesundheitskarte und können damit zu Ärzt*innen gehen, so etwa in Berlin, Bremen und Hamburg. In anderen Bundesländern ist das deutlich komplizierter.

In Sachsen müssen Asylsuchende teilweise sich für jeden Besuch bei Ärzt*innen im Vorfeld beim Sozialamt einen Behandlungsschein ausstellen lassen. Dies verursacht vor allem bei akuten Erkrankungen sowie an Wochenenden und Feiertagen immer wieder Probleme.

Die Erreichbarkeit von Behörden, insbesondere der Sozialämter wurde in der Vergangenheit durch die LIGA hinterfragt. Eine weniger bürokratische Handlungsweise würde nicht nur die Verwaltungen entlasten, sondern auch die Integration in die Regelsysteme fördern.

Policy Paper Empfehlungen

Das Policy Paper zeigt die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern auf, die aus dem föderalen Charakter der Asylpolitik in Deutschland, den unterschiedlichen parteipolitischen Konstellationen auf Länderebene sowie unklaren Rechtsbegriffen im AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) resultieren.

Aus den Ergebnissen resultieren Empfehlungen, die am Ende des Papiers genannt werden:

  • bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender durch den Bund. Insbesondere:
    • eine einheitliche Erstattung von Gesundheitsausgaben für Asylsuchende an Kommunen in Höhe von idealerweise 100 %, wie dies in einigen Bundesländern bereits üblich ist,
    • eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Bezug auf die Kosten der medizinischen Versorgung Asylsuchender,
    • eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang

Das Policy-Papier kann hier heruntergeladen werden.

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