Für alle Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, werden die Führerscheine weiterhin bis zum 24.02.2023 in Deutschland anerkannt. Das bedeutet, dass vorerst keine Übersetzungen oder Internationalen Führerscheine nachgewiesen werden müssen und auch kein deutscher Führerschein gemacht werden.
Im Amtsblatt der EU vom 22.07.2022 wurde nun eine neue Übergangsregelung veröffentlicht. Der ukrainische Führerschein gilt befristet bis 24.2.2023 in der EU weiter.
Für wen gilt das?
- Für alle Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.
- Das sind alle ukrainischen Staatsangehörigen sowie alle geflüchteten Staatenlosen und Angehörigen von anderen Staaten, die in der Ukraine vor dem Krieg Schutz gefunden hatten.
- Für Personen mit befristeten Visa zum Studieren oder zum Arbeiten steht nichts in der Verordnung. Für diesen Personenkreis gilt die Verordnung also nicht.
Wie lange gilt das?
- Auf jeden Fall bis 24.02.2023
- Dann wird die Frist jeweils automatisch um ein halbes Jahr verlängert, wenn nicht die EU ausdrücklich etwas anderes beschließt.
- Die automatische Verlängerung endet am 24.02.2024.
- Wenn dann immer noch Fluchtgründe bestehen, kann die EU die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.
Was heißt das genau?
- Ukrainische Führerscheine gelten weiter.
- Man braucht keine Übersetzung und auch keinen Internationalen Führerschein.
- Man braucht keinen deutschen Führerschein.
Wissen das auch die deutschen Behörden?
- Das hessische Verkehrsministerium hat am 26.07.2022 alle anderen Behörden durch Email informiert.