Die aktuelle coronabedingte Lage stellt uns vor große Herausforderungen. Für uns als AWO ist klar, dass Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung nicht zu Lasten der Kinder gehen dürfen. Wir begrüßen daher, dass Kitas und Schulen so lange wie möglich offengehalten werden. Pädagogische Fachkräfte haben in den letzten Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um Hygieneanforderungen umzusetzen und dabei einen möglichst normalen Kita- und Hort-Alltag aufrecht zu erhalten. Seitdem sich die Infektionslage in Sachsen zugespitzt hat, mehren sich jedoch die Problemanzeigen in den AWO Kindergärten und Horten.
Es herrscht ein akuter Personalmangel durch hohen Krankenstand sowie Quarantänemaßnahmen. AWO Einrichtungen haben erhöhte Personalausfälle von 30% bis 50 % Prozent zu verkraften, gleichzeitig haben sie durch den in der SchulKita-Corona-Verordnung festgelegten eingeschränkten Regelbetrieb einen höheren Personalbedarf. In dieser Situation kommt es daher faktisch in allen Einrichtungen zu verkürzten Öffnungszeiten, zur Schließung von Gruppen oder der ganzen Einrichtung. Eltern müssen jedoch den vollen Beitrag für die Betreuung leisten, der vertraglich vereinbart wurde. Die Rückerstattung der Elternbeiträge für Zeiten des Betreuungsausfalls aufgrund von Situationen wie der jetzigen ist nicht vorgesehen, da die Kosten der Einrichtung weiterlaufen und auch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhebung der Elternbeiträge besteht. Die Kommunalen Beitragssatzungen sehen keine Erstattungen wegen vorübergehender Betreuungsausfälle vor.
Freie Träger – die über die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen in Sachsen stellen – verfügen weder über die Entscheidungskompetenz noch über Rücklagen, um die Elternbeiträge selbst zu erstatten. Das führt zu Recht zu Unverständnis und Wut bei den Eltern, insbesondere, da kein Ende der angespannten Lage in Sicht ist. Belastend hinzu kommt für die Einrichtungen ein enorm gestiegener Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Elternbeiträge, da für jedes Kind ein individueller Kostennachweis erstellt werden muss. Damit werden die Freien Träger – wieder einmal – mit der Verantwortung allein und mit der Umsetzung der aktuellen Bestimmungen im Regen stehen gelassen.
Wir fordern daher deutlich von der sächsischen Regierung: Die Finanzierung der Elternbeiträge muss endlich klar geregelt und eine unbürokratische Lösung für die Rückerstattung von Elternbeiträgen gefunden werden! Die Lage ist schwierig genug und für die Einrichtungen und Eltern würde Klarheit in der Finanzierungsfrage zu einer erheblichen Entlastung führen.