Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege

Bearbeitung der AWO Petition im Petitionsausschuss kann nicht zufriedenstellen

Eine alte Frau bekommt ihr Mittagessen geschnitten

Im Februar 2019 startete die bundesweite Petition, die durch Initiative des AWO Kreisverbands Oberlausitz und des AWO Landesverbands Sachsen maßgeblich auf den Weg gebracht wurde. Die Petition zur Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege richtet sich an den Gesetzgeber mit dem klaren Ziel, das finanzielle Risiko für Menschen bei Pflegebedürftigkeit verlässlich abzusichern. Dafür müssen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der Höhe begrenzt und über die gesamte Dauer der stationären Pflege planbar sein. Steigende Kosten in der Pflege müssen aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden. Mit über 84.000 Unterschriften war die Petition sehr erfolgreich und wurde im Juni 2019 vom AWO Bundesverband im Petitionsausschuss vertreten.

Seitdem wurde die Bearbeitung der Petition immer wieder verschoben, zuletzt gestern mit der Begründung, dass sich „die Verfahrensdauer aufgrund des Wechsels der Wahlperiode und der noch ausstehenden Konstituierung des neuen Petitionsausschusses weiter verlängern könnte.“ Mit einer baldigen Entscheidung zu unserem Anliegen ist demnach nicht zu rechnen. „Das ist indiskutabel“ erklärt dazu die Landesvorsitzende der AWO Sachsen, Margit Weihnert. „In zweieinhalb Jahren ist es nicht gelungen, die erfolgreiche Petition angemessen im Petitionsausschuss zu beraten und dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Das sendet ein fatales Signal an alle Bewohner*innen von Pflegeinrichtungen und ihre Angehörigen: Dass ihre finanziellen Sorgen und Planungen für einen sicheren Pflegeaufenthalt nicht ernst genommen werden.“ Auch bei der im Juni 2021 beschlossenen Pflegereform finden die Forderungen unserer Petition praktisch keinen Widerhall. Die in der Reform beschlossene Staffelung der Eigenanteile nach Aufenthaltsdauer betrifft die überwiegende Mehrheit der Bewohner*innen nicht, da stationäre Aufenthalte von mehreren Jahren immer seltener werden. Im ersten Jahr ihres Aufenthaltes erhalten Bewohner*innen einen Zuschlag von fünf Prozent zu den pflegebedingten Aufwendungen, das entspricht einer Entlastung von ca.40 Euro. Bei einem durchschnittlichem Eigenanteil von 2.000 Euro kann diese Zahl als blanke Symbolik bezeichnet werden.

Als Arbeiterwohlfahrt Sachsen fordern wir, dass die Behandlung unserer Petition im Petitionsausschuss nicht weiter hinausgezögert wird. Zudem erwarten wir eine Beschlussempfehlung, die klar signalisiert: Wir lassen die Pflegebedürftigen, die den Wohlstand unserer Gesellschaft mit aufgebaut haben, nicht im Regen stehen. Gute Pflege im Alter muss bezahlbar sein!

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